Abfertigungsrückstellung - Abfertigung ALT
Die Abfertigung ALT gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben.
Es handelt sich dabei um ein außerordentliches Entgelt, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, das Arbeitnehmern bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebührt.
Dementsprechend ist für diese Zahlung Vorsorge in Form einer Rückstellung zu treffen.
Anspruch
Der Anspruch besteht ab dem 3. Dienstjahr und hängt von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab
(kein Anspruch besteht bei Arbeitnehmerkündigung bzw. bei Entlassung).
Der Anspruch beträgt nach
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3 Jahren |
2 Jahreszwölftel |
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5 Jahren |
3 Jahreszwölftel |
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10 Jahren |
4 Jahreszwölftel |
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15 Jahren |
6 Jahreszwölftel |
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20 Jahren |
9 Jahreszwölftel |
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25 Jahren |
12 Jahreszwölftel |
Bei Arbeitnehmerkündigung wegen Pensionierung besteht der Anspruch jedoch wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Geburt beträgt der Anspruch die Hälfte (bzw. maximal 3 Monatsentgelte) wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 5 Jahre bestanden hat.
Berechnung der Abfertigung
Die Berechnungsbasis ist der letzte Bruttomonatsgehalt (inkl. regelmäßiger Zahlungen), hochgerechnet auf ein Jahresgehalt.
Bei starken Gehaltsschwankungen ist der Durchschnitt des letzten Arbeitsjahres zur Berechnung heranzuziehen.