Xerxes - Witwen-, Witwer-, Waisenpension
Die im Statut definierte Witwen- bzw. Witwerpension wird durch folgende Parameter beschrieben.
Pensionshöhe Witwen-, Witwerpension
Die Höhe der Witwen- bzw. Witwerpension kann für die Anwartschaftsphase und die Leistungsphase unterschiedlich definiert
oder auch unterbunden werden.
In der Anwartschaftsphase errechnet sich die Witwen/r-Pension als Prozentsatz der zum Berechnungszeitpunkt
fälligen Invaliditätspension oder als fix einzugebender Betrag.
In der Leistungsphase kann die Pension nur mehr als Prozentsatz der Direktpension definiert werden.
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt entweder kollektiv oder individuell auf Basis des Geburtsdatums des jeweiligen Partners.
Waisenpension
Die Höhe der Rückstellung für allfällige Waisenpensionen wird pauschal mittels eines Zuschlages
auf den Witwen/r-Barwert ermittelt.
Gegenrechnung
Die berechnete Pension kann durch Gegenrechnung anderer Pensionen vermindert werden.
Diese gegenzurechnende Pension errechnet sich entweder aus dem ASVG, wird direkt bei der jeweiligen Person eingegeben
oder sie wird aus dem Kapital einer bestehenden Pensionskassenvorsorge ermittelt, wobei dazu weitere Angaben erforderlich sind.
aktuelle Version
Xerxes 3.37
Jänner 2024
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