Startseite Unsere Leistungen Unsere Software Grundlagen über uns News Nützliches

Argus Xerxes


Argus - Berechnungsverfahren


Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend den jeweiligen Vorschriften nach den steuerrechtlichen und/oder den Grundsätzen des UGB.

Steuerrecht

Unter Beachtung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) erfolgt die Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellungen nach dem Gegenwartswertverfahren mit einem Rechnungszins von 6%.
Die Sterbetafel kann gewählt und in ihren Ausprägungen (Zahlweise, Witwenübergang) angepasst werden.
Bei Bedarf werden künftige Wertsteigerungen (z.B. weil diese fix vereinbart sind) in der Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellung berücksichtigt.

UGB

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nach UGB kann zwischen dem Gegenwartswertverfahren und dem Teilwertverfahren gewählt werden.
Der Rechungszins und die Sterbetafel sind zu definieren, wobei bei die Sterbetafel die erforderlichen Ausprägungen (Zahlweise, Witwenübergang) festzulegen sind.


aktuelle Version



Argus 2024.II
Februar 2024

.. zum Download







Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern!


Berechnungsverfahren


Freitag, 26.4.2024 © Mag. S. Odehnal, Juni 2018 Kontakt - Impressum - Datenschutz - Datenübertragung