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Argus Xerxes
 

Argus - Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Argus ein Gutachten erstellen ?

Nein! Das Gutachten selbst muss von einem Versicherungsmathematiker (= Anerkannter Aktuar) erstellt und unterschreiben werden. Mit Argus können Sie die Werte berechnen, die im Gutachten bestätigt werden.

Kann ich die Berechnungsergebnisse aus Argus direkt in die Bilanz übernehmen ?

Ja! Zur Bestätigung der Werte wird Ihr Wirtschaftstreuhänder jedoch ein Gutachten verlangen, das von einem Versicherungsmathematiker (= Anerkannter Aktuar) erstellt und unterschrieben werden muss.

Woher bekomme ich ein versicherungsmathematisches Gutachten ?

Von Frau Johanna Bauer!
Frau Bauer ist Versicherungsmathematiker und Anerkannter Aktuar. Wenn Sie die Berechnung mit Argus durchgeführt haben und uns eine Kopie der Pensionsvereinbarung sowie das Berechnungsmodell senden, erhalten Sie ein entsprechendes Rückstellungsgutachten.

Was kostet Argus ?

Nachdem Argus in verschiedenen Ausbaustufen erhältlich ist, gibt es keinen Fixpreis.

Kann ich Rückstellungen nach IFRS mit Argus berechnen ?

Nein ! Zur Berechnung von Rückstellungen nach IFRS verweisen wir auf unser entsprechendes Programm Xerxes.

Kann ich Abfertigungsrückstellungen mit Argus berechnen ?

Nein ! Zur Berechnung von Abfertigungsrückstellungen verweisen wir auf unser entsprechendes Programm Xerxes.

Kann ich Jubiläumsgeldrückstellungen mit Argus berechnen ?

Nein ! Zur Berechnung von Jubiläumsgeldrückstellungen verweisen wir auf unser entsprechendes Programm Xerxes.



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Argus 2024.II
Februar 2024

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Mittwoch, 24.4.2024 © Mag. S. Odehnal, Juni 2018 Kontakt - Impressum - Datenschutz - Datenübertragung