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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


Rückstellungsarten


Durch die Erteilung einer Zusage an die Mitarbeiter entstehen für das Unternehmen Zahlungsverpflichtungen, die erst in späteren Perioden anfallen werden. Diese Verpflichtungen können in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder in Form einer Rentenleistung bestehen. Die Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen (wie z.B. bei Deputaten) vereinbart werden.

Gemeinsam ist diesen Zusagen, dass die Höhe der zu erbringenden Leistung bestimmbar ist, jedoch in der exakten Höhe derzeit nicht bekannt ist, und dass der tatsächliche Anfall des Leistungsanspruches von derzeit noch ungewissen Ereignissen (z.B. aufrechtes Dienstverhältnis bis zum Zeitpunkt einer Jubiläumsgeldzahlung) abhängig ist.

Für derartige, in der Zukunft liegende Verpflichtungen sind entsprechende Rückstellungen zu bilden, die als Sozialkapitalrückstellungen Eingang in die Bilanz des Unternehmens finden.



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