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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


Abfertigungsrückstellung - Abfertigung ALT


Die Abfertigung ALT gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben. Es handelt sich dabei um ein außerordentliches Entgelt, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, das Arbeitnehmern bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebührt.
Dementsprechend ist für diese Zahlung Vorsorge in Form einer Rückstellung zu treffen.

Anspruch

Der Anspruch besteht ab dem 3. Dienstjahr und hängt von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab (kein Anspruch besteht bei Arbeitnehmerkündigung bzw. bei Entlassung).
Der Anspruch beträgt nach
3 Jahren 2 Jahreszwölftel
5 Jahren 3 Jahreszwölftel
10 Jahren 4 Jahreszwölftel
15 Jahren 6 Jahreszwölftel
20 Jahren 9 Jahreszwölftel
25 Jahren 12 Jahreszwölftel

Bei Arbeitnehmerkündigung wegen Pensionierung besteht der Anspruch jedoch wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Geburt beträgt der Anspruch die Hälfte (bzw. maximal 3 Monatsentgelte) wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 5 Jahre bestanden hat.

Berechnung der Abfertigung

Die Berechnungsbasis ist der letzte Bruttomonatsgehalt (inkl. regelmäßiger Zahlungen), hochgerechnet auf ein Jahresgehalt. Bei starken Gehaltsschwankungen ist der Durchschnitt des letzten Arbeitsjahres zur Berechnung heranzuziehen.


zum Nachlesen:



PDF-Dokument § 23 AngG

PDF-Dokument § 23a AngG


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