Rückstellung für sonstige Verpflichtungen
Neben der klassischen Form der Zusage von Kapital- oder Rentenzahlungen bedeuten auch folgende Zusagen langfristige Verpflichtungen für den Arbeitgeber:
- Zusagen von Sachleistungen oder
- die Übernahme von Mietzahlungen für überlassene Wohnungen
Auch diese Leistungen sind meist lebenslang an den Begünstigten zu erbringen und unterscheiden sich in der Bewertung kaum von einer Leibrente.
Während die Höhe der zu erbringenden Rente oder der Miete im Regelfall feststeht, ist diese Höhe für Sachleistungen,
wie z.B. der Bezug von Energie, zumeist erst zu ermitteln.