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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz


In Deutschland ist am 29.5.2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten.
Mit dem BilMoG soll ein Kompromiss zwischen der teilweisen Angleichung der handelsbilanziellen Vorschriften an internationale Rechnungslegungsstandards und der gleichzeitigen Beibehaltung deutscher GoB geschlossen werden.

Rechnungszins

Um die Wertschwankungen des Rechnungszinses, die sich aus den Bestimmungen der IFRS ergeben, zu unterbinden regelt der §253 Abs.2 HGB neu, dass ist mit einem Zinssatz entsprechend dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen ist. Dabei gilt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abzuzinsen sind. Bei langfristigen Verpflichtungen kann pauschal der Durchschnittszins für 15jährige Restlaufzeit gewählt werden.
Die entsprechenden Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. [externer link zu den Zinssätzen]

Passivierungspflicht

Für unmittelbare Versorgungszusagen gilt im deutsche HGB weiterhin die uneingeschränkte Passivierungspflicht gem. §249 Abs.1 Satz 1 HGB. Das im IFRS durch den Korridoransatz (derzeit noch) mögliche Wahlrecht ist nicht zulässig.

Anhangsangaben

Eine neue Bestimmung (Nr.24) im §285 HGB verpflichtet, dass "das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben sind.


zum Nachlesen:



PDF-Dokument BilMoG


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