Einkommensteuergesetz - Jubiläumsgeldrückstellung
Die Absätze (12)-(13) und die sinngemäße Anwendung der Absätze (7)-(9) des §14 EStG regeln die Jubiläumsgeldrückstellung.
Voraussetzung
Nur im Falle kollektivvertraglicher Vereinbarungen, einer Betriebsvereinbarung oder anderen schriftliche,
rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusagen ist die Bildung einer Rückstellung zulässig.
Verfahren und Rechnungszins
Die Jubiläumsgeldrückstellung ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik in Form des
Anwartschaftsdeckungsverfahrens oder auch nach finanzmathematischen Verfahren mit einem Rechnungszins von 6 % zu bilden.
Wertpapierdeckung
Anders als bei der Vorsorge für Abfertigungen und Pensionen, ist die
Jubiläumsgeldrückstellung nicht durch Wertpapiere zu decken.