IFRS - international financial reporting standards
IAS 19 - Parameter
Im Unterschied zur Berechnung der Rückstellung nach EStG und UGB sind bei der Berechnung nach IFRS auch Annahmen über die künftige Entwicklung zu treffen.
Bei der Festsetzung der Höhe der einzelnen Parameter ist eine genauere Analyse der jeweiligen Bedingungen vorgesehen.
Die Parameter haben auf den am Bilanzstichtag bestehenden Erwartungen des Marktes für den Zeitraum zu beruhen,
über den die Verpflichtungen zu erfüllen sind. [IAS 19.77]
Sie müssen unvoreingenommen gewählt und aufeinander abgestimmt sein. [IAS 19.72]
Rechnungszins
Der Zinssatz, der zur Diskontierung herangezogen wird, ist in Anlehnung an jene Renditen zu bestimmen,
die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen erzielt werden. Wenn es jedoch keinen liquiden Markt für erstrangige,
festverzinsliche Industrieanleihen gibt, sind Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. [IAS 19.78]
Gehaltstrend / Pensionstrend
Erwartete künftige Gehaltssteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Im Gegensatz zu EStG und UGB werden nicht nur die planmäßigen Vorrückungen
berücksichtigt sondern bewusst auch die Berücksichtigung der Inflation eingefordert. [IAS 19.84]
Fluktuation
Die Annahme über die Fluktuation sollte sich an der tatsächlichen im Unternehmen festgestellten Fluktuation oder einem branchenüblichen Wert orientieren. [IAS 19.73]