Unternehmensgesetz, Rechnungslegungsgesetz
AFRAC - Stellungnahme
Das AFRAC, Austrian Financial Reporting Advisory Committee, hat mit der
„Stellungnahme Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und
vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“
im Juni 2015 ein Regelwerk für die Ermittlung der Rückstellungen und für die Bewertung von Sozialkapital geschaffen.
Es gilt für die ab 1.1.2016 beginnenden Geschäftsjahre.
Die Stellungnahme behandelt neben den Ansätzen und der Bewertung von Rückstellungen für die angeführten Verpflichtungen
auch die dazu erforderlichen Erläuterungen und Angaben im Anhang nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB)
in der Fassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014).
Die wesentlichen Ausführungen betreffen
- die Bewertungsverfahren, >> mehr dazu ...
- den gebotenen Rechnungszins, >> mehr dazu ...
- die Wahrscheinlichkeitsannahmen,
- den Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
- die erforderlichen Angaben im Anhang
Die Stellungnahme umfaßt auch umfangreiche Erläuterungen zu den einzelnen Themenpunkten und Beispiele zur Veranschaulichung.