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IFRS - international financial reporting standards
IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer


IAS 19 bezieht sich auf alle Leistungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erbringt und die sich aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen aber auch aus der betrieblichen Übung ergeben.

Zielsetzung

Ziel des vorliegenden Standards ist die Regelung der Bilanzierung und der Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Nach diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet:
  • eine Schuld zu bilanzieren, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Austausch gegen in der Zukunft zu zahlende Leistungen erbracht hat
  • Aufwand zu erfassen, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen aus der im Austausch für spätere Leistungen von einem Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung vereinnahmt hat

Anwendungsbereich

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Verpflichtungen:
  • kurzfristig fällige Leistungen an aktive Arbeitnehmer (Löhne und Gehälter inkl. Nebenkosten sowie geldwerte Vorteile)
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Altersversorgung, u.a. auch medizinische Versorgung von Pensionisten)
  • andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (z.B. Jubiläumsgelder)
  • Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Abfertigungen)



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